Benutzerordnung Tennishalle

Der Preis pro Stunde beträgt € 25,00 incl. Beleuchtung und Nutzung der Umkleidekabinen und der Duschen.

 

Mit Klick auf den untenstehenden Verweis zur Platzbuchung erkennt der Nutzer die nachfolgende Benutzerordnung an und erklärt, diese zu befolgen:

Hallenordnung


1. Diese Hallenordnung dient dem reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes in und auf dem Gelände der Tennishalle. Die Mieter und deren Gäste sowie Besucher unterwerfen sich mit dem Betreten der Sportanlage dieser Hallenordnung. Wer die Hallenordnung nicht einhält, macht sich gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Der Vermieter kann Hallen- und sonstige Benutzer, die gegen die Hallenordnung verstoßen, vom weiteren Spielbetrieb ausschließen und das Betreten der Anlage untersagen. Der Vermieter übt die Rechte des Hausherrn aus. Spielberechtigt sind Personen, die ordnungsgemäß eine Spielstunde oder ein Abonnement gebucht haben.


2. Der Zutritt zu den Spielfeldern der Tennishalle ist nur mit sauberen Freiplatzschuhen mit nicht färbender Sohle erlaubt. Die Schuhe dürfen erst im Umkleidebereich angezogen und nicht außerhalb der Halle getragen werden. Mieter oder Gäste, die dieser Vorgabe zuwiderhandeln, können der Tennishalle ohne Anspruch auf Erstattung von Mietbeiträgen verwiesen werden. Darüber hinaus wird, unabhängig von etwaigen weiteren Schadenersatzforderungen, eine Aufwands- und Reinigungsgebühr von 50,00 Euro erhoben.


3. In allen Umkleideräumen und auf den Spielfeldern der Tennishalle darf nicht gegessen oder – mit Ausnahme von Wasser oder Sportgetränken – getrunken werden. Diese dürfen nur in fest verschließbaren Behältnissen mitgeführt werden (keine Gläser, Tetra-Packs, etc.) Das Rauchen ist in allen Räumen der Tennishalle einschließlich der Spielfelder untersagt.


4. Das Mitbringen von Tieren in die Halle ist nicht gestattet.


5. Die technischen Anlagen in der Halle dürfen nur von Beauftragten der Tennishalle bedient werden. Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen geöffnet werden. Die Anlage ist pfleglich und verantwortungsbewusst zu behandeln. Wasser und Licht in Dusche/Umkleide oder WC sind nach Benutzung abzustellen, Türen hinter sich zu schließen.


6. Vor Spielbeginn muss der jeweilige Platz ordnungsgemäß gebucht werden. Dies geschieht durch Reservierung von Einzelstunden oder einem Abonnement. Der jeweilige Mietpreis beinhaltet die Beleuchtung, Heizung und Benutzung der Duschen. Eine Tennisstunde beginnt jeweils zu der im Abo vertraglich vereinbarten oder online gebuchten Uhrzeit und beträgt 60 Minuten. Sind im Abo 1 ½ Stunden gebucht, beträgt die Dauer der Spielberechtigung 90 Minuten. Maßgeblich ist die im Bereich der Spielfelder angebrachte Hallenuhr. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz abzuziehen und pünktlich abzugeben, damit die nachfolgende Spielgruppe pünktlich beginnen kann. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt und wird dem Benutzer, unabhängig von der Spieldauer, pro angefangener Stunde in Höhe eines vollen Einzelstundensatzes berechnet. Der Vermieter behält sich vor, zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Stunden für besondere Zwecke – z.B. Turnierveranstaltungen oder Reparaturen – in Anspruch zu nehmen.


7. Einzelstunden können, sofern freie Plätze vorhanden sind, über das Online-Buchungssystem gebucht werden.


8. Abonnement-Stunden werden zu feststehenden Wochentagen und Uhrzeiten pro Saison vermietet. Die Miete ist für die gesamte Saison im Voraus zu bezahlen, und zwar spätestens drei Wochen vor Spielbeginn. Darf coronabedingt nicht gespielt werden, sei es, dass der Spielbetrieb insgesamt nicht stattfinden kann, sei es, dass Spieler aus in ihrer Person liegenden Gründen (zB ungeimpft) nicht spielen dürfen, findet eine anteilige Erstattung für nicht verbrauchtes Licht bzw. Heizung statt. Darüber hinaus findet keine Erstattung statt.


9. Die Preise für Einzelstunden und Abonnements können der jeweils gültigen Preistabelle entnommen werden.


10. Tennisunterricht darf in der Halle nur in vorheriger Absprache mit dem Vorstand des TC Münchweiler durchgeführt werden.


11. Der Mieter/Besucher nutzt die Anlage einschließlich der Zufahrten und Parkplätze auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Hallenbetreibers gegenüber Vertragspartnern, Mitspielern und Besuchern z.B. bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeglicher Art ist ausgeschlossen, sofern der Schadenfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder eine Haftung wegen einer dem Hallenbetreiber zurechenbaren Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Verlust von Kleidung, Ausrüstung und Wertsachen jeder Art sowie Beschädigung oder Diebstahl von Fahrzeugen. Der Mieter/Besucher verpflichtet sich, ausschließlich Personen mitzubringen oder gemietete Plätze an solche Personen zu übertragen, die diese Spiel- und Geschäftsbedingungen (Hallenordnung) kennen und verbindlich anerkennen. Der Mieter/Besucher haftet für alle Schäden, welche durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler oder durch von ihm mitgebrachte oder sonstige von ihm geduldete Personen an und in der Anlage, insbesondere an den Plätzen verursacht werden.


12. Coronaregeln, Verantwortung: Der Mieter übernimmt die Verantwortung dafür, dass die jeweils gültigen Corona-Regeln des Bundes, des Landes und des Kreises, sowohl die Allgemeinen als auch die speziellen für den Spielbetrieb Freizeitsport in Hallen in seiner Buchungsgruppe eingehalten werden, ebenso das jeweils aktuell ausgestaltete Hygienekonzept und dass das Einchecken/Auschecken am Gebäudeeingang wirklich von jedem eingehalten wird. Persönlich haftend ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die jeweils buchende Person.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten und Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Kontaktmöglichkeiten:


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Whattsapp: Berthold Stegner 01771665044
Münchweiler, Oktober 2021

 

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Eine Bitte an alle Mannschaftsführer, Spielerinnen und Spieler, Schlachtenbummler und Fotografen: Damit wir Bilder von Heim- und Auswärtsspielen veröffentlichen können, benötigen wir entsprechendes Futter von euch. Wenn ihr also Bilder macht, wäre es nett, wenn ihr uns diese per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder mittels eines anderen Übertragungsmediums zur Verfügung stellen würdet.

Vielen Dank!

Vereinfachter Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis

Wie bei vielen anderen Tennisclubs, sind auch beim TCM die Kosten für den Unterhalt der Plätze und die Betriebskosten der gesamten Anlage hoch. Daher sind wir auch auf Spenden angewiesen.

Bei Spenden bis € 200,00 ("Kleinspenden") braucht der Zuwendungsempfänger nicht die übliche Zuwendungsbestätigung für Geldspenden ausstellen. Dem Spender reicht als Nachweis sein Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg seiner Hausbank.

Daraus muss allerdings klar hervorgehen, dass der Empfänger der Spende ein gemeinnütziger Verein oder Verband ist (oder sein sonstiger Empfänger nach § 52 Abs. 2 EStDV).

Ferner müssen aus dem Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg folgende Angaben hervorgehen:

  • Steuerbegünstigter Zweck des Zuwendungsempfängers
  • Angaben über die Freistellung des Zuwendungsempfängers

Es sind also grundsätzlich zwei Belege erforderlich:

  • Ein vom Zuwendungsempfänger (steuerbegünstigte Körperschaft) hergestellter Beleg über die Körperschaftsfreistellung und dazu die Angabe, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
  • Die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (§ 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b EStDV). Das kann ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug sein. Auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck genügt als Nachweis, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind.

Wir stellen daher einen vereinfachten Spendennachweis zur Verfügung, welcher die erforderlichen Angaben enthält. Bei Spenden bis zu € 200,00 dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Diesen Spendennachweis können Sie hier im PDF-Format herunterladen.