Hygienekonzept Hallenbenutzung

(KPC) Aktuelles Hygienekonzept Tennisclub Grün Weiß Münchweiler (TCM), Stand 29.10.2021 auf Basis der Verordnung vom 08.09.21 RP

Die strikt einzuhaltenden Auflagen (bei Nichteinhaltung behalten wir uns einen Ausschluss vom Spielbetrieb vor):

1. Der derzeit gesetzliche Mindestabstand (1,5 m) ist ab Betreten der Halle einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist, gilt Maskenpflicht. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

2. Zugelassen zum Hallentennis sind nur Genesene, 2x Geimpfte und aktuell Getestete mit Nachweis. Es gilt die 3G Regel; derzeit nicht für Kinder und Jugendliche bis 18.

3. Die Vorstandsmitglieder und auch Mannschaftsführer des TCM werden den Nachweis und die anderen Maßnahmen stichprobenartig kontrollieren.

4. Die Toilettenanlage ist geöffnet. Abstands- u. Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten (max. 1 Person).

5. Umkleideräume und Duschen sind offen. Maskenpflicht besteht auch in den Umkleideräumen (außer Dusche). Stoßweises Lüften.

6. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen die Anlage nicht betreten und insbesondere nicht am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen.

Wir bitten ums strikte Beachtung dieser Vorgaben!

Der BGB-Vorstand